Mit der gefühlt 235. Novelle der Coronamurks-Verordnungen ist es dem Herrn Angstschober gelungen, erneut derartigen juristischen Bockmist zu produzieren, dass man sich – trotz Mitleids mit den dann betroffenen Kindern – wünscht, er möge endlich zurückkehren in seinen alten Berufsstand und wieder Klassenlehrer in einer Volksschule sein.